Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen
Der Mietvertrag (nachfolgend MV genannt) wird durch André Boldt als Vermittler und Eigentümers der jeweiligen Wohnung auch im eigenen Namen mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen. Der MV bezieht sich auf die jeweils im MV angegebenen volljährigen Personen, die als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages haften.
Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.
Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, dass in der Preisliste abweichende Angaben gemacht wurden. Geheizt wird nur während der Heizperiode. Zusätzliche Leistungen müssen vor der Abreise des Mieters bezahlt werden. (Kurtaxe), Gepäcktransfer, Telefon, Nachreinigung, Wäscheservice etc. sind nicht im Mietpreis enthalten und können als zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Zahlungsbedingungen
Bei Abschluss des Vertrages sind als Anzahlung 20 % der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss bis zum 30. Tag vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Leistet der Mieter die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht fristgemäß, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem ist der Vermieter für diesen Fall berechtigt, den Mieter mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 3.1 zu belasten, wobei dem Mieter insoweit ausdrücklich das in Ziff. 3.2 geregelte Recht zusteht.
Rücktritt / Umbuchungswünsche
Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei dem Vermieter maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 70,00 berechnet. Darüber hinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet.
Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des MV unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Pflichten der Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen.Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.
Der Mieter verpflichtet sich, eventuell angerichtete Schäden dem Vermieter sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermieter das Recht, Folgeschäden geltend zu machen.
Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, mündlich und anschließend schriftlich dem Vermieter gemeldet werden. Spätere Beanstandungen oder Rückzahlungsansprüche können nicht mehr angenommen werden.
Am Ende des MV ist die Wohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Preisänderungen
Der Vermieter ist zu Preisänderungen nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei änderungen des MwSt.-Satzes. Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu.
Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen bei dem Vermieter schriftlich geltend gemacht werden.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dieses ist in der Buchungsbestätigung zugesagt. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen.
Allgemeine Bedingungen
Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.
Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können nicht erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Nichtbereitstellung (s. Beiblatt PDF)
Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Rechnung sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Häusern.
Sollte eine der Bestimmungen des MV unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gelten für diesen Fall für die unwirksame Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.
Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs / WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Stand: November 2020